Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlicher Sonderrechtsträger ist. Sie gelten insbesondere für alle Dienst- und Werkleistungen wie z.B. Testfahrten, Engineerings-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen.
1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf die AGB hingewiesen werden muss.
1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich, auch dann, wenn wir mit Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Bestellungen annehmen, Leistungen erbringen oder unmittelbar oder mittelbar Bezug auf ein Schreiben oder dergleichen nehmen, das allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält.
1.4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen ausschließlich Geltung, wenn und soweit wir der Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2. Der Vertrag über die von uns zu erbringende Leistung kommt zustande
- bei Angeboten mit Annahmefrist mit der innerhalb der im Angebot bestimmten Annahmefrist eingegangenen Bestellung des Kunden, soweit wir nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung widersprechen. Weicht die Bestellung von unserem Angebot ab, gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart.
- bei Angeboten ohne Annahmefrist mit unserer Auftragsbestätigung. Weicht die Bestellung des Kunden von unserem Angebot ab, gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart, soweit nicht der Kunde innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser in Textform widerspricht.
2.3. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
3. Schutzrechte/Know-How/Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erkennt unser Know-How sowie unsere gewerblichen Schutzrechte an. Der Kunde erhält bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Vertragspflichten das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung unserer Leistungen. Sämtliche Urheber-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei uns, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.2. An allen von uns dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen (z.B. Angebote, Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen und -spezifikationen, Muster, Modelle und sonstige physische und/oder elektronische Unterlagen, Informationen, Software) behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber-, Patent- und sonstige Schutz-rechte vor. Mit der bloßen Übergabe von Leistungen an den Kunden werden auch keine Nutzungsrechte oder sonstige Befugnisse an schutzrechtsfähigen Bestandteilen des Angebotes eingeräumt.
3.3. Der Kunde darf die vorbezeichneten Gegenstände, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen oder mitteilen, sie verwerten, vervielfältigen oder verändern. Der Kunde hat sie ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden und auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben und etwaig vorhandene (auch elektronische) Kopien zu vernichten bzw. zu löschen soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
3.4. Soweit bei uns im Rahmen der Vertragsdurchführung schutz-rechtsfähige Erfindungen entstehen, werden wir dem Kunden hie-ran ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungs-recht zu angemessenen Bedingungen einräumen.
3.5. Soweit der Kunde geschütztes Know-How von uns zur Nutzung der von ihm beauftragten Leistung benötigt, werden wir ihm nach Möglichkeit an diesem Know-How ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zu angemessenen Bedingungen einräumen. Soweit wir vor oder während der Ausführung unserer Leistungen eine eventuell auftretende Notwendigkeit einer solchen Nutzung erkennen, werden wir auf diese Notwendigkeit und die Bedingungen des Nutzungsrechts hinweisen.
3.6. Entwicklungsleistungen
3.6.1. Sofern der Kunde Entwicklungsleistungen beauftragt und diese vollständig bezahlt hat, räumen wir dem Kunden an den im Rahmen des konkreten Entwicklungsauftr